Die Stadtteilfeuerwehr Berggießhübel

Die Feuerwehr Berggießhübel ist eine von sieben Stadtteilfeuerwehren der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, deren Aufgabe es ist, bei Bränden, Unfällen, technischen Hilfeleistungen, Unwettern und Gefahrgutunfällen Hilfe zu leisten. Besondere Schwerpunkte unserer Einsatz- und Ausbildungstätigkeit sind dabei alle Maßnahmen zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie die Verhinderung größerer Umweltschäden. Hast du Fragen oder möchtest Mitglied werden? Dann nutze das Kontaktformular ganz unten oder schaue bei unseren Ausbildungsdiensten vorbei.

Warum Feuerwehr als Ehrenamt?

Kaum eine ehrenamtliche Tätigkeit erfordert so ein breites Spektrum an Fähigkeiten wie die Feuerwehr. Technologische Fortschritte, kontinuierliche Fortbildung sowie sich stetig entwickelnde Ausrüstung erfordern hochgradig spezialisierte Fachkenntnisse und ausgeprägte Anpassungsfähigkeiten. 

 

In Deutschland sind über 95 % der Feuerwehren auf freiwilliger Basis organisiert, was den bedeutenden Anteil ehrenamtlicher Mitarbeiter unterstreicht. Die Beteiligung von Frauen liegt bereits bei über 11 %. Über 330.000 Kinder und Jugendliche engagieren sich in den Jugendfeuerwehren. In Sachsen setzen sich rund 44.000 Personen in freiwilligen Feuerwehren ein, die auf etwa 1.800 Ortswehren verteilt sind. Im gesamten Freistaat existieren lediglich acht Berufsfeuerwehren sowie 13 Betriebs- oder Werkfeuerwehren. 

Jedes Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr muss mindestens 16 Jahre alt sein und körperlich in der Lage, auch anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen. Zudem ist es erforderlich, jährlich mindestens 40 Übungsstunden abzuleisten, in der Regel im Rahmen der lokalen Übungsdienste. Je nach Bedarf werden zusätzliche Qualifikationen in Form von Lehrgängen angeboten, darunter Fortbildungen zu technischer Hilfeleistung, Atemschutz und Führungs- sowie  Maschinistenausbildungen. 

 

Jedes Mitglied der freiwilligen Feuerwehr ist verpflichtet, an Einsätzen teilzunehmen, sofern es dazu körperlich in der Lage ist, die Feuerwehr zügig erreichen kann und keine weitergehenden Verpflichtungen der Tätigkeit entgegenstehen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Angestellten während von Einsätzen eine Freistellung zu gewähren. 

 

Es wird deutlich, dass das Engagement in der Feuerwehr nicht nur anspruchsvoll, sondern auch zeitintensiv ist. 

 

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